Funke & Simon Rechtsanwälte, Ihr Partner im

Strafrecht

Strafrecht


Aus verschiedensten Gründen kann nahezu jeder, mehr oder weniger unverschuldet sich einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen. Es kann für den Ausgang eines solchen Verfahren besonders wichtig sein, sich zeitig um anwaltliche Interessenvertretung zu bemühen. Als Rechtsanwälte haben wir von Beginn des Verfahrens an, dessen Ausgang im Blick. Deshalb stehen wir Ihnen zur Verfügung,

  • wenn Sie mit einem Tatvorwurf als Beschuldigter im Rahmen eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens konfrontiert werden,
  • um Akteneinsicht zu beantragen, den Akteninhalt auszuwerten und zu besprechen,
  • bei der Vorbereitung Ihrer Einlassung und Fertigung einer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft,
  • bei der Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft, um möglichst die Einstellung des Verfahrens frühzeitig zu erreichen und sofern dies nicht möglich ist,
  • als Verteidiger im Strafprozess.

Wir vertreten Sie in einem Bußgeldverfahren nach einer Ordnungswidrigkeit bspw. im Straßenverkehr ebenso zuverlässig und engagiert wie in einem Strafverfahren. Unser Anliegen ist es dabei durch frühzeitige Kontakte mit den Ermittlungsorganen, Verfahrenseinstellungen zu erreichen, um teure und belastende Strafprozesse nach Möglichkeit zu vermeiden.