Funke & Simon Rechtsanwälte, Ihr Partner im

Medizin- und Arzthaftungsrecht

Medizin- und Arzthaftungsrecht


In unserer Bevölkerung wächst der Anteil der älteren Menschen. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung. Beides hat seinen Grund u.a. auch darin, dass die medizinischen Möglichkeiten zur Heilung und Gesunderhaltung immer größer werden. Gleichzeitig sind die Patienten informierter, aufgeklärter und kritischer geworden. Wir vertreten Sie, wenn Sie Zweifel daran haben, dass Ihre medizinische Behandlung lege artis war, d.h. dem Standard entsprochen hat, den sie bei Abschluss eines Behandlungvertrages mit einem niedergelassenen Arzt oder einem Krankenhaus vereinbart haben.

Wir beraten Sie:

  • wie Sie Ihren Anspruch auf Einsicht und Herausgabe Ihrer Krankenakten und sämtlicher Dokumentationen durchsetzen können,
  • bei der Formulierung eines Antrages an die Schlichtungsstelle für Arzthaftlichtfragen sowie bei der Führung eines solchen Verfahren und bei der Auswertung der Gutachten;
  • wie Sie ein eigenes, privates Gutachten einholen können und wo Sie einen geeigneten Sachverständigen finden;
  • bei der Bestimmung der Höhe eines Schmerzensgeldes;
  • bei der Führung eines gerichtlichen Verfahrens bei transparenter Diskussion Ihres Prozess- und Kostenrisikos.