Funke & Simon Rechtsanwälte, Ihr Partner im
Erbrecht
Erbrecht
Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, was aus seinem Vermögen im Falle des Ablebens werden soll? Soll alles unter den Kindern aufgeteilt werden? Wie lässt sich ein Streit um das Erbe schon zu Lebzeiten vermeiden? Was ist eigentlich ein Erbvertrag? Was ist bei der Errichtung eines Testaments zu beachten? Was kann man tun, wenn man von der Erbschaft ausgeschlossen ist?
Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet mit besonders vielen Fragezeichen, weil kein Erbfall wie der andere ist. Es geht jeweils um die ganz individuelle Betrachtung. Die meisten erbrechtlichen Auseinandersetzungen lassen sich schon zu Lebzeiten durch sinnvolle Regelungen vermeiden.
Wir beraten Sie:
- bei der Errichtung eines Testaments, insbesondere eines Ehegattentestaments,
- wie Sie eine optimale Aufteilung Ihres Vermögens im Erbfall schon zu Lebzeiten vornehmen können, so dass Sie keine rechtlichen Auseinandersetzungen der Erben untereinander befürchten müssen,
- bei der Abfassung eines Erbvertrages,
- bei der Geltendmachung Ihrer Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, wenn Sie von der Erbschaft ausgeschlossen sind sowie
- bei der Abwehr solcher Ansprüche,
- wenn Sie aufgrund besonderer Vorkommnisse einen potentiellen Erben von seiner Erbschaft ausschließen wollen oder
- wenn Sie schon zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbschaft Weggebenes wegen Undankbarkeit zurückfordern wollen sowie
- in allen individuellen Fragen.