Funke & Simon Rechtsanwälte, Ihr Partner im

Sozialrecht

Sozialrecht


Immer umfangreicher und von immer größerer Bedeutung werden die Fragen im sozialrechtlichen Bereich. Auch hier ist es zu Zeiten knapper Kassen so, daß die Rentenversicherungsträger, Krankenkassen etc. sich der Ansprüche ihrer Versicherungsnehmer versuchen zu erwehren. Große Rechtsabteilungen arbeiten auf Seiten der Einrichtungen des öffentlichen Rechts und bescheiden die Ansprüche der Versicherungsnehmer leider meistens abschlägig.

Wir beraten Sie:

  • in allen Fragen der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit bereits im Widerspruchsverfahren und führen das Verfahren nach Erlaß des Widerspruchsbescheides auch weiter im Prozeß vor dem Sozialgericht
  • Gleiches gilt für die Fragen im Schwerbehindertenrecht
  • in den Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen zu den Pflegegraden führen wir ebenfalls das Vorverfahren bis zum Widerspruchsbescheid und auch das gerichtliche Verfahren für Sie
  • Vorverfahren und gerichtliches Verfahren führen wir für Sie ebenfalls in allen Fragen der Auseinandersetzung mit den Krankenkassen bei abschlägiger Entscheidung zu Hilfsmittelanträgen, Zuzahlungen etc.