Funke & Simon Rechtsanwälte, Ihr Partner im
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird durch eine Vielzahl von Gesetzen, Tarifbestimmungen und betrieblichen Übungen bestimmt. Sie unterliegen ständigen Veränderungen und Anpassungen. Im Kündigungsfall muß ein Arbeitnehmer schnell und sachgerecht reagieren. Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass jede Kündigung zu einem Abfindungsanspruch führt. Einen solchen Automatismus gibt es nicht. Hier kann ein spezialisierter Anwalt weiterhelfen.
Die Fachanwaltszulassung bedeutet, dass besondere und theoretische und praktische Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes nachgewiesen sind. Für den Arbeitgeber sind die Mitarbeiter das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Wir entwerfen für Sie branchenspezifische Arbeitsverträge mit zeitgemäßen Regelungen für Arbeitszeit und Arbeitsvergütung. Wir beraten Sie auch im Vorfeld der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Nutzen Sie unsere Erfahrungen bei:
- außergerichtlichen Lösung
- arbeitsgerichtlichen Verfahren
- Auseinandersetzungen und Verhandlungen zwischen Tarif- und Betriebspartnern
- Sanierungslösungen